FederLesen

UFO Landeplatz gesucht?

Mit den UFOs ist das so eine Sache, kaum einer glaubt an sie und doch füllen sie – der sommerbedingten Sauregurkenzeit, Erich von Däniken und unseren geschätzten Boulevardmedien und Revolverblattln sei Dank – immer wieder die Seiten derselben; Sichtungen, Berichte und Fotos inklusive.

Wenn dann so ein UFO-Pilot daherkommt, stellt sich für diesen doch als erstes die Frage wo er denn landen könne und, hat er sich gar Wien als Ziel auserkoren, wo er denn überhaupt landen dürfe. Die Grenze zwischen »können« und »dürfen« ziehen dort die beliebten Parksheriffs und die kennen da kein Erbarmen. Ein Strafzettel ist schnell ausgefüllt und den Rest besorgt der Abschleppdienst: ab ins schöne Simmering auf der Heide. »Auf der Simmeringer Had’, hat’s an Schneider verwaht« heißt es in einem alten Spottlied. So manches Auto auch. Ob es schon UFOs auf den dortigen Sammelplatz der Falschparker »verwaht« hat, ist unbekannt.

Doch, ich will nicht auf die Parksheriffs und die Stadt Wien hinhacken, nein, es gibt für jedes UFO in Wien einen Landeplatz; es muss nur einer beantragt werden, das zugehörige Formular gibt es auch.

Das Formular, mit dem der Antrag einzureichen ist, ist online auszufüllen. Klar, wie auch anders könnte der UFO-Pilot von jenseits des Mars und Jupiters oder gar aus einer fernen Galaxie, einen Antrag stellen? Allerdings ohne Beibringung (ist »Beibringung« nicht ein schönes Wort? Ordentliches Amtsdeutsch muss auch intergalaktisch sein!) von Reisepass, Geburts-, Heirats- und sonstigen Urkunden geht da gar nix; der soll nur wissen, dass er im Mutterland der Bürokratie zu landen beabsichtigt. UFO-Führer- und -zulassungsschein kommen hinzu. Klar, sonst könnt‘ ja ein jeder daherkommen und sein UFO illegal zwischen Kahlen-, Laaer- und Bisamberg oder gar – horribile dictu – am Rathaus- oder Stephansplatz abstellen.

Da in Wien ohnehin nichts gratis ist, kostet so ein Antrag auch Geld. Wieviel, geht aus den Unterlagen nicht eindeutig hervor. Damit aber nach einer gewissen Frist wieder Geld in den städtischen Säckel fließt, gilt so eine Landegenehmigung wahlweise für drei Monate oder zwei Jahre und selbst da ist die Parkdauer mit 90 Minuten begrenzt. So hat alles seine Ordnung.

Wenn Sie, meine geschätzten FederLeserinnen und -Leser, nun meinen ich hätte mir das ausgedacht, dann irren Sie. Auf der Website der Stadt Wien, bzw. im dazugehörigen Handbuch finden Sie alles darüber. Sie glauben mir noch immer nicht? Bitte sehr, hier der link:  UFO-Landeplatz beantragen – wien.gv.at Handbuch. Sollten Sie also da draußen im Universum Freunde, Bekannte oder Verwandte haben, die einmal zu einer Jause auf Besuch zu Ihnen kommen wollen – nicht vergessen: Antrag für den nötigen Parkplatz stellen.

Ja, ich hör‘ jetzt schon die professionellen Måtschkeranten herummosern »für sowas is a Göd do« oder »um unsare Steuergöda is denen nix zu blöd« und »um des Göd könnt‘ ma … (hier bitte wahllos einsetzen wofür Ihrer Meinung nach öffentliches Geld da sein sollte)«. Undsoweiterundsofort! Ich halte dagegen und sage »ist es nicht schön, dass auch ein knochentrockener Beamtenapparat hin und wieder Humor beweist und sich selbst auf die Schaufel nimmt?« Wien ist nicht umsonst die lebenswerteste Stadt und was wäre das ohne Schelmenstreiche, Witz und Ironie?

2025 07 13/Fritz Herzog

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