… und nachher ging alles sehr schnell …
FederLesen geht heute fremd und schmückt sich mit fremden Federn. Verfasser des Textes ist ein unbekannter Polizist. Die Sache ist 15 Jahre her, höchste Zeit also, es aus meinem Archiv hervorzukramen, um dieses Gustostückerl literarischer Protokolle nicht der Vergessenheit anheimfallen zu lassen. Geschätzte FederLeserinnen und -Leser, schnallen Sie sich an, wir befinden uns am 1.10.2011, es ist 17.49 Uhr. Zum Protokoll:
Bet. A fuhr mit dem Fzg. vom Karmeliterplatz kommend Richtung Hollandstraße. Bei der Kreuzung Kleine Sperlgasse wollte dieser links in die Hollandstraße Richtung Obere Donaustraße abbiegen. Dabei dürfte der Lenker A bei seinem Automatikgetriebe den Vorwärtsgang (D) mit dem Rückwärtsgang (R) verwechseln. Der Bet. A fuhr dadurch im Rückwärtsgang auf den Gehsteig vor der Hausanlage Kleine Sperlgasse 1 und kollidierte zunächst mit dem abgestellten Fzg. des Bet. E. Anschließend streifte er die Hausmauer der Wohnhausanlage bis er wiederum mit dem abgestellten Fzg. des Bet. D kollidierte. Anschließend wollte der Bet. A vermutlich vom Gehsteig wieder auf die Fahrbahn und schlug nach rechts ein. Dabei dürfte er das abgestellte Fzg. des Bet. B übersehen habe und fuhr diesem auf die vordere Stoßstange auf. Da sich die beiden Fzg. ineinander verkeilten kam das Fzg. des Bet. A zum Stillstand. Durch die Wucht des Aufpralles kollidierte das Fzg. B auch mit dem dahinterstehenden Fzg. des Bet. C.
Am EO eingetroffen konnten wir folgendes wahrnehmen: Die Fzg. der Bet. A, B, und C (alle parallel zur Fahrbahn) waren ineinander verkeilt, wobei das Fzg. A mit 2 Rädern auf dem Gehsteig stand. Weiters konnten die beschädigten Fzg. D und E, sowie die leicht beschädigte Hausmauer wahrgenommen werden. Weiters waren am Gehsteig von der Kreuzung Kleine Sperlgasse – Hollandstraße bis hin zum Fzg. des Bet. A (ca 50 Meter) Reifenspuren zu sehen.
Im Fzg. A saßen 2 Personen (Lenker A sowie Beifahrerin). Bei beiden konnten auf den ersten Blick keine Verletzungen wahrgenommen werden. Auf die Frage ob sie verletzt seien, gaben beide mehrmals nein als Antwort. Da jedoch wenig später der RD Zentrale 1 eintraf, wurden beide trotzdem vorsorglich untersucht. Dabei konnten auch durch den RD keine Verletzungen festgestellt werden. Nach der Untersuchung wurden beide auf Grund des bereits fortgeschrittenen Alters der Unfallbeteiligten vom RD nach Hause verbracht.
Beide Unfallbeteiligte konnten uns gegenüber zum Unfallhergang nur sagen, dass der Lenker A den Rückwärtsgang mit dem Vorwärtsgang verwechselte und nachher alles sehr schnell ging.

So weit zum Hergang. Lenker A war zum Zeitpunkt des Unfalls 78 Jahre alt und in Besitz eines befristeten Führerscheins, der zwei Wochen nach den beschriebenen Ereignissen ohnehin abgelaufen wäre. Und falls an dieser Stelle noch die Frage auftaucht, wieso ich im Besitz dieses literarischen Gustostückerls bin, meines war damals das Fzg. C. Ausgesucht und hervorgeholt habe ich es deshalb, weil es für mich zu so gut zu #nixernstes und damit zu #federlesen passt. Beim nächsten Mal, versprochen, gibt’s wieder Eigenes, hab‘ mich nur ausnahmsweise mit fremden Federn geschmückt.
2026 05 30/Fritz Herzog